Freitag, 24. Februar 2012

Weniger Geld für Schwerbehinderte

Ein Arbeitgeber, der schwerbehinderten Arbeitnehmern grundsätzlich weniger Geld zahlt, benachteiligt diese unmittelbar wegen der Schwerbehinderung, was einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellt. Die Vergütungsabrede ist insoweit unwirksam, § 7 AGG. Unerheblich ist, ob der Arbeitgeber auch andere Gründe neben der Schwerbehinderung geltend macht (Motivbündel), die eine geringere Lohnzahlung rechtfertigen sollen, wenn diese anderen Gründe für nichtschwerbehinderte Menschen nicht gelten (BAG v. 21.6.2011, AZ: 9 AZR 226/10). Diese Entscheidung ist klar und gut nachvollziehbar, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Strieder mit Büros in Solingen und Leverkusen, sie gilt auch für andere Arten der Benachteiligung, insbesondere bei Vergütung unterschieden (Lohnabreden). www.anwalt-strieder.de; www.arbeitsrecht-fachanwalt-leverkusen.de; www.solingen-rechtsanwalt.de www.fachanwalt-x-arbeitsrecht.de

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