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Dienstag, 7. Oktober 2014
Aushangpflichtige Gesetze und Verordnungen
Bisweilen überrascht der Gesetzgeber den Arbeitgbeber damit, dass er in einem arbeitsrechtlichen Gesetz eine Aushang- oder Bekanntmachungspflicht regelt, s. z.B. in § 12 AGG oder -noch schlimmer- nach § 12 AGG in Verbindung mit § 612a) BGB (Maßregelungsverbot). Ich hab in meinem Onlinelexikon mal einen ersten Überblick hierzu aufgenommen, abrufbar unter Onlinelexikon Arbeitsrecht. Ich ergänze das bisweilen noch um die unübersichtlichen Regelungen zur Unfallverhütung, die je nach Betrieb ebenfalls im Betrieb bekannt zu geben sind. Hierzu aber mein TIP: wenden Sie sich an Ihre BG, dort sollten die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften für ihren Betrieb vorhanden sein (Christoph Strieder, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Solingen und Leverkusen, www.rechtsrat-arbeitsrecht.de)
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