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Samstag, 10. Januar 2015
Wann muss der Arbeitgeber Unternehmensdaten verschlüsseln?
Dies lässt sich aus dem BDSG sicher für bestimmte digitale Inhalte und bei der Speicherung und Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten folgern, kann sich aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften und z.B. aus Verträgen (z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen) ergeben. Einen Einstig habe ich unter http://fachanwalt-it-recht.blogspot.de/2015/01/gesetzliche-verschlusselungspflicht-von.html geposten. Christoph Strieder, Rechtsanwalt und Fachanwalt fuer Arbeitsrecht (FA ArbR) in Leverkusen und Solingen (www.anwalt-strieder.de www.rechtsrat-arbeitsrecht.de)
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