Dienstag, 10. März 2009

Benachteiligung bei Schwerbinderung?

Eine schwerbehinderte Bewerbin musste feststellen, dass ihr Hinweis auf die Schwerbehinderung in einer Bewerbung vom Arbeitgeber bzw. seinen Mitrabeitern nicht ausreichend zur Kenntnis genommen wurde. Deswegen wird nach dem BGH (zum § 81 SGB IX a.F.) eine Benachteiligung des Schwerbehinderten vermutet (BGH v. 16.9.2008, Az.: 9 AZR 791/07). Mit allen Konsequenzen. Tip: Personalverantwortliche schriftlich entsprechend anweisen!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen