Dienstag, 7. Oktober 2014

Aushangpflichtige Gesetze und Verordnungen

Bisweilen überrascht der Gesetzgeber den Arbeitgbeber damit, dass er in einem arbeitsrechtlichen  Gesetz eine Aushang- oder Bekanntmachungspflicht regelt, s. z.B. in § 12 AGG oder -noch schlimmer- nach § 12 AGG in Verbindung mit § 612a) BGB (Maßregelungsverbot). Ich hab in meinem Onlinelexikon mal einen ersten Überblick hierzu aufgenommen, abrufbar unter  Onlinelexikon Arbeitsrecht. Ich ergänze das bisweilen noch um die unübersichtlichen Regelungen zur Unfallverhütung, die je nach Betrieb ebenfalls im Betrieb bekannt zu geben sind. Hierzu aber mein TIP: wenden Sie sich an Ihre BG, dort sollten die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften für ihren Betrieb vorhanden sein (Christoph Strieder, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Solingen und Leverkusen, www.rechtsrat-arbeitsrecht.de)

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