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Samstag, 20. November 2010
Vereinfachtes Verfahren im Arbeitnehmererfindungsrecht
Nach der Änderung und Modernisierung des Patentrechts hat auch eine Vereinfachung des Arbeitnehmererfindungsrechts stattgefunden. Es gibt eine so genannte Inanspruchnahmefiktion. Arbeitnehmererfindungen gehen grundsätzlich vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über. Es bleibt aber dabei, dass dem Arbeitnehmer wegen der Erfindung ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber zusteht. der(Christoph Strieder, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Solingen und Leverkusen, www.rechtsrat-arbeitsrecht.de, www.arbeitsrecht-fachanwalt-leverkusen.de, www.anwalt-strieder.de
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