Donnerstag, 3. März 2011

Mein Chef der Nazi (Fristlose Kündigung)

wer seinen Chef in den Anruch der Sympathie für das "Dritte Reich" bringt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen (LAG Hessen v. 14.9.2010 AZ: Sa 243/10). Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer mitgeteilt, dass er sich bei seinem Arbeitgeber ein wenig im Dritten Reich fühle. Dem Landesarbeitsgericht reicht dies für eine fristlose Kündigung aus. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber allerdings bereits zuvor als korrupt und "schlimmer wie die Kommunisten" bezeichnet. (www.solingen-rechtsanwalt.de www.arbeitsrecht-fachanwalt-leverkusen.de)

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