Montag, 9. März 2009

Lohn oder Schaden?

Gewinnt der Arbeitnehmer einen Kündigungsschutzprozess, kann er grundsätzlich den bis dahin geschuldeten Lohn fordern. Leider aber nicht immer, denn wenn er das Verfahren gewinnt, weil der Arbeitgeber ihm im Wege der Änderungskündigung eine andere Arbeit hätte anbieten müssen (sog. Vorrang der Änderungskündigung), dann gilt dies nicht. Der Arbeitnehmer müsste anbieten, genau diese "andere" duchzuführen, damit er den ausstehenden Lohn geltend machen kann. (BAG v. 27.8.2008, 5 AZR 16/08). Allerdings schuldet der Arbeitgeber dann ggf. Schadensersatz, wenn er ihn pflichtwidrig nicht mit der "anderen Arbeit" beschäftigt hat. Bleibt die Frage, ob dieser Schadensersatz "Lohn" oder Einkommen, darstellt, auf welche Abgaben und Steuern zu zahlen sind.

1 Kommentar:

  1. Das ist eine interessante Entscheidung. Für Arbeitnehmer wäre es folglich besser, Schadensersatz zu erhalten, da der "Nettolohn" dann höher wäre.

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