Donnerstag, 12. März 2009

Thierse und das Kassierinnen-Urteil des LAG Berlin Brandenburg

Das LAG Berlin-Brandenburg beurteilt am 24.02.2008 die fristlose Kündigung einer Supermarkt-Kassiererin wegen der angeblichen Unterschlagung von zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro als gerechtfertigt (Az.: 7 Sa 2017/08). Minister Thierse hatte daraufhin gegenüber der «Berliner Zeitung» gesagt: «Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität.» Das Urteil über eine Angestellte nach 31 Jahren Tätigkeit wegen einer Nichtigkeit in die Arbeitslosigkeit zu stoßen, verletze das Gerechtigkeitsempfinden. Das Gericht hätte durchaus anders entscheiden und ihre langjährige Arbeit berücksichtigen können.

Das Urteil ist sicher hart, gerade, da nur der Verdacht der Unterschlagung bestand, diese aber nicht feststand. Dass eine Straftat gegen den Arbeitgeber, ggf. auch der zur Gewissheit erhärtete Verdacht, dem Grunde nach eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ist allerdings richtig. Die Arbeitsgerichte müssen aber auf einer zweiten Stufe prüfen, ob eine Kündigung verhältnismäßig war und, ob ggf. eine fristgemäße Kündigung zumutbar gewesen wäre. Hierfür spricht das langdauernde, offensichtlich im Wesentlichen konfliktfreie Arbeitsverhältnis. Herr Thierse hätte seinen reißerischen Klassenkampf im Wahljahr sicher sachdienlich anders ausdrücken müssen. Allerdings darf auch ein souveräner Umgang mit Kritik erwartet werden, als dies gegenüber Herrn Thierse geschehen ist. Vielleicht hätte Herr Thierse einfach nur darauf hingewiesen werden müssen, dass Gerichte und Anwälte die Gesetze anwenden, Politiker dieselben hingegen erlassen. Wenn Herr Thierse das Urteil "unanständig" empfindet, so kann er sich für eine Gesetzesänderung einsetzen. Dies tut er nicht und wird er auch kaum wollen. So wird die Thierse-Kritik zur Selbstkritik. www.anwalt-strieder.de www.telefonrechtsrat.de

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