Freitag, 13. März 2009

Dienstwagenunfall: Muss der Arbeitnehmer zahlen?

Beim selbstverschuldeten Unfall im Dienstwagen trägt der Arbeitnehmer die Kosten der Selbstbeteiligung, wenn dies vereinbart war. Dies hat das Arbeitsgericht Hamburg in einem Urteil vom 22. April 2008 - Az: 20 Ca 174/07 - entschieden. Eine Vereinbarung in einem Dienstwagen - Überlassungsvertrag, die vorsieht, dass der Dienstwagenfahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall mit dem vollkaskoversicherten Dienstwagen eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € zu tragen hat, ist demnach zulässig. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird dann fällig, wenn eine Schadensregulierung aus dem Vollkaskodeckungsbereich bezahlt wird. NachAnsicht des Arbeitsgerichts handelt es sich hierbei um eine keine unverhältnismäßige Vereinbarung, die im Sinne des AGB-Rechts unwirksam ist. Es handelt sich vielmehr um eine angemessene und im vorliegenden Fall der Höhe nach maßvolle Vorsichtsmaßnahme zur Reduzierung etwaiger Unfallschäden am KFZ. www.anwalt-strieder.de www.telefonrechtsrat.de

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