Das BAG hat entschieden, dass ein Weisungsrecht des Arbeitgebers zur Teilnahme an Personalgesprächen nicht besteht, wenn dessen Inhalt eine Vertragsänderung sein soll. Grund: das Weisungsrecht beschränkt sich im Wesentlichen auf die in § 118 GewO genannten Bereiche, also Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit. Ein Weisungsrecht für ein Gespräch, in dem eine Vertragsänderung, vorliegend eine Lohnabsenkung verhandelt werden soll, gibt es nicht.
Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin sich geweigert, an einem solchen Personalgespräch ohne den Betriebsrat/Weitere Mitarbeiter teilzunehmen. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin abgemahnt. Nach der Gerichtsentscheidung war die Ammahnung zurückzunehmen (BAG 23.6.2009, 2 AZR 606/08)
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