Wird ein Betrieb faktisch eingestellt und kommt es vor Ablauf der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang, so tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten gegenüber den noch vorhandenen Arbeitnehmern ein. Dies gilt auch, wenn der Betriebsübergang in der Insolvenz erfolgt, zumindest, nach einem Urteil des BAG vom 22.10.2009, Az.: 8 AZR 766/08).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Solingen und Leverkusen, RA Christoph Strieder; www.anwalt-strieder.de www.rechtsrat-arbeitsrecht.de; arbeitsrecht-fachanwalt-leverkusen.de
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