Donnerstag, 9. August 2012

Neues vom Urlaub bei Langzeiterkrankung (BAG v 7.8.2012, (Az.: 9 AZR 353/10)


Langzeit erkrankter Arbeitnehmer haben es mit der Behandlung Ihres Erholungsurlaubs nicht leicht. Die Urlaubsansprüche entstehen nämlich auch während der Erkrankung, auch eine jedenfalls befristete Rente wegen Erwerbsminderung ändert hieran nichts. Bis zu einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2009 sah das Bundesurlaubsgesetz vor, dass mit Ablauf des Urlaubsjahres der Urlaub verfällt, mithin auch nicht abgegolten werden muss. Nach einer Entscheidung des EuGH war dies dann nicht mehr europarechtskonform, so dass der Langzeiterkrankte, der nicht die Möglichkeit hatte, den Urlaub während des Arbeitsverhältnisses noch zu nehmen, in Auslegung der Vorschriften des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dennoch Urlaubsabgeltung verlangen konnte. Andernfalls konnte er-gesundet- die Gewährung von Urlaub vom Arbeitgeber verlangen, wobei nachvollziehbarer Weise ein erheblicher Zeitraum von Urlaub angespart werden konnte. Der Schreck der Arbeitgeber dauerte nur bis ins Jahr 2011, in welchem der EuGH feststellte, dass bei langzeiterkrankten der Urlaub durchaus verfallen kann, wenn dies in einem Tarifvertrag oder in gesetzlichen Vorschriften geregelt ist (EuGH v. 22.11.2011 - C-214/10). Eine solche gesetzliche Regelung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nunmehr in der Vorschrift des § 7 III S. 3 BUrlG gefunden, wonach zwar der Urlaub nur spätestens im dritten Monat eines Folgejahres verfällt. Dies sei aber dann -so das BAG-  wenn der Urlaub tatsächlich  wegen Krankheit nicht genommen werden kann, so zu verstehen, dass spätestens 15 Monate  nach Ablauf des Urlaubsjahres der Urlaub als verfallen gelte.

Die Entscheidung ist letztlich zu begrüßen, da sie den Arbeitgebern Planungssicherheit gibt und zugleich nicht zwingt, zur Vermeidung drohender Zahlungen oder langwieriger plötzlicher Urlaubsgewährung ein ruhendes Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden. www.solingen-rechtsanwalt.de; www.fachanwalt-x-arbeitsrecht.de; www.rechtsrat-arbeitsrecht.de; www.arbeitsrecht-fachanwalt-leverksuen.de

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