Montag, 17. März 2014

Jahressonderzahlung (z.B. Weihnachtsgeld) auch bei beendetem Arbeitsverhältnis?

Über Jahressonderzahlungen  gibt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer wieder vor allem dann Streit, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet ist und die Frage besteht, ob die Sonderzahlung dem Arbeitnehmer trotz des beendeten Arbeitsverhältnisses noch zusteht. Das BAG hat mit einem Urteil vom 13.11.2013, AZR 848/12 klargestellt, dass eine Regelung, wonach eine Sonderzahlung nur erbracht wird, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch besteht, dann unwirksam ist, wenn mit der Sonderzahlung auch die erbrachte Leistung vergütet werden soll. In der entschiedenen Sache hatte der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember des Jahres abhängig gemacht (Stichtagsregelung). Nichts anderes dürfte aus meiner Sicht aber gelten, wenn die Jahressonderzahlung auch vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum im Folgejahr abhängig gemacht wird, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist klar geregelt, dass hiermit lediglich die Betriebstreue vergütet werden soll. Dies ergibt sich aus der bloßen Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis über das Ende des Jahres, für welches die Sonderzahlung erbracht werden soll, fortbesteht, noch nicht, da die Zahlung nach wie vor auf das (dann) zurückliegende Arbeitsjahr bezogen ist. Regelmäßig erbrachte Arbeitsleistung dürfte bei Urlaubsgeld vergütet werden. In Betracht kommt aber auch das Weihnachtsgeld oder eine sonstige Jahresprämie. www.rechtsrat-arbeitrecht.de www.arbeitsrecht-leverkusen.de

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