Freitag, 7. August 2015

Datenschutzverstöße und wer sie verfolgt

Nach und nach steigt die Sensibilität für Datenschutz in Unternehmen. Von Datenschutz betroffen sind Unternehmer, (ehemalige, gegenwärtige und zukünftige) Kunden, Mitarbeiter und auch und jeder Betriebsrat, der gegen Verstöße gegen die Landesdatenschutzgesetze (LDSG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und entsprechende datenschutzrechtliche Regelungen im Telemediengesetz ((TMG) im Unternehmen tätig werden muss. Bei größeren Unternehmen wird dies regelmäßig im Rahmen der Unternehmens-Compliance behandelt und geregelt, wobei dann auch häufig ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist. Wer Datenschutzverstöße überprüfen und rechtliche hiergegen vorgehen kann, habe ich mal in einem kleinen Artikel unter http://fachanwalt-it-recht.blogspot.de/2015/08/wer-droht-beim-datenschzutversto.html zusammengefasst. In einem Folgebeitrag werde ich dann einmal die rechtlichen Folgen von Datenschutzverstößen kurz darstellen. Ich hoffe, hiermit einen kleinen Überblick über den aktuellen Stand zu geben.
Christoph Strieder, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht) und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (www.Anwalt-Strieder.de; www.rechtsrat-arbeitsrecht.de; www.advo.news) Leverkusen/Solingen

1 Kommentar:

  1. Danke fürs Teilen! Das Internet und das Recht sind zwei Puzzlestücke die zusammen sehr
    interessant sind. Das Arbeitsrecht hat vor allem sehr viel mit dem Aufschwung des Internets
    zu tun.

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