Montag, 25. Mai 2009

Kurzarbeitergeld/Elterngeld: Steuernachzahlung droht

Sowohl das Elterngeld als auch das Kurzarbeitergeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt und daher die zu zahlende Einkommensteuer erhöhen. Bei beiden Leistungen handelt es sich um Lohnersatzleistungen. Beim Elternegeld gilt dies nach dem FG Nürnberg (Urteil v. Az: 6 K 1859/08) auch für den Sockelbetrag von 300 Euro, was ich aber für falsch halte, da dieser Betrag nach meiner Meinung eine Sozialleistung darstellt.

Der Progressionsvorbehalt kommt nicht bei der Lohnsteuerabzug, sondern erst bei der persönlichen Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers zur Anwendung, so dass sich hierbei ein EKSt-Nachzahlung in nicht unbeträchtlichem Ausmaß ergeben kann.

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