Freitag, 29. Januar 2010

Geraucht/gekündigt

Wer seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen beharrlich verletzt, muss mit einer Kündigung rechnen. Für Arbeitgeber gilt dies ebenso wie für Arbeitnehmer. Zahlt der Arbeitgeber regelmäßig den Lohn des Arbeitnehmers nicht, und kündigte fristlos, kann er nicht nur den bis zur fristgerechten Kündigung angefallenen Lohn verlangen, sondern aufgrund eines so genannten Auflösungsverschuldens auch eine Abfindung.
Keine Abfindung kann verlangen, der während der Arbeitszeit regelmäßig braucht, und hierfür Raucherpausen in Anspruch nimmt. Eine Arbeitnehmerin tat dies trotz Abmahnung und ließ sich dabei an drei aufeinander folgenden Tagen" Etappen ". Die fristlose Kündigung erfolgte zu Recht, da es sich um eine beharrliche Verletzung der Arbeitspflicht gehandelte (ArbG Duisburg, AZ: 3 CAa 1336/09). www.rechtsrat-arbeitsrecht.de www.anwalt-strieder.de

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